Antrag auf einen Bundespersonalausweis
Allgemeine Informationen
Der Bundespersonalausweis ist bei Ausstellung:
- bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig und
- ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre gültig.
Notwendige Unterlagen
- li>Bundespersonalausweis
- alter Bundespersonalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass
- Geburtsurkunde (bei ledigen, bei geschiedenen, bei verwitweten)
- Heiratsurkunde (bei verheirateten)
- Bei Jugendlichen die das 16.Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder Kindern muss das Einverständnis beider Sorgeberechtigten vorliegen (Zustimmungserklärung beim Einwohnermeldeamt erhältlich)
- falls nur einer sorgeberechtigt ist, benötigen wir den Nachweis darüber (erhältlich beim Jugendamt)
- 1 Passbild nach neuen Richtlinien (Frontalaufnahme nach internationalen Standard)
- jeder Antragsteller muss sein Dokument persönlich beantragen
Gebühren
- 22,80 € (bis zum 24. LJ, bei Antragstellung zu zahlen)
- 37,00 € (ab dem 24. LJ, bei Antragstellung zu zahlen)
Ansprechpartner
Fachbereich - Ordnung und SicherheitHermann-Danz-Str. 46
39444 Hecklingen
Frau Förster
(03925) 927041
(03925) 927042