Wahlscheinantrag
Onlinewahlscheinverfahren zur Kommunal- und Europawahl
am 9. Juni 2024
Anlässlich der am 9. Juni 2024 stattfindenden Europa- und Kommunalwahl haben Sie als wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises über das Internet zu beantragen.
Der Link am Textende führt Sie direkt in das Onlinewahlscheinverfahren zur Beantragung der Briefwahlunterlagen.
Diese Möglichkeit besteht bis Mittwoch, 05. Juni 2024, 20:00 Uhr.
Briefwähler sollten den jeweiligen Wahlbrief rechtzeitig zur Post geben oder bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Adresse abgeben. Bei Postbeförderung sollte der Wahlbrief frühzeitig, möglichst vor Donnerstag, den 6. Juni 2024, abgesandt werden. Wahlbriefe werden nur dann berücksichtigt, wenn sie am Wahlsonntag spätestens um 18 Uhr bei der auf dem Umschlag angegebenen Adresse eingegangen sind. Später eingegangene Wahlbriefe können in der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.
Sie müssen im jeweiligen Wählerverzeichnis eingetragen sein. Darüber wurden Sie mit der Zusendung der Wahlbenachrichtigung informiert. Auf diesem Benachrichtigungsbrief finden Sie auch die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer, unter der Sie im jeweiligen Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.
Es ist für die Europawahl und die Kommunalwahl jeweils ein selbständiger Antrag erforderlich.
Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt gern zur Verfügung:
Stadt Hecklingen
Hermann-Danz-Straße 46
39444 Hecklingen
Tel.: 03925 9270 0
Fax: 03925 9270 55
E-Mail:
Onlinewahlscheinverfahren nicht mehr möglich