Antrag auf einen vorläufigen Bundespersonalausweis
Allgemeine Informationen
Der vorläufige Bundespersonalausweis ist 3 Monate gültig. Befreiung von der Ausweispflicht: Nach § 1 ( Ausweispflicht) des Ausführungsgesetz zum Gesetz über Personalausweise des Landes Sachsen- Anhalt vom 23. August 1993 können von der Ausweispflicht befreit werden:
- Personen, für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers die in § 1896 Abs. 4 und § 1905 des bürgerlichen Gesetzbuches bezeichneten Angelegenheiten nicht erfasst;
- Personen, die voraussichtlich auf Dauer in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind oder wegen körperlicher oder geistiger Gebrechen entsprechender häuslicher Pflege bedürfen.
Notwendige Unterlagen
- alter, ggf. ungültiger Bundespersonalausweis
- Geburtsurkunde (bei ledigen, bei geschiedenen, bei verwitweten)
- Bei Jugendlichen die das 16.Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder Kindern muss das Einverständnis beider Sorgeberechtigten vorliegen (Zustimmungserklärung beim Einwohnermeldeamt erhältlich)
- Heiratsurkunde (bei verheirateten)
- 1 Passbild
Gebühren
10 € (bereits bei Antragstellung zu zahlen)
Ansprechpartner
Fachbereich - Ordnung und SicherheitHermann-Danz-Str. 46
39444 Hecklingen
Frau Förster
(03925) 927041
(03925) 927042