mutter-kind-verbindung-park-lachen | zur Startseitefamilie-zuhause-sicherheit | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
 

Antrag auf einen vorläufigen Bundespersonalausweis


Allgemeine Informationen

Der vorläufige Bundespersonalausweis ist 3 Monate gültig. Befreiung von der Ausweispflicht: Nach § 1 ( Ausweispflicht) des Ausführungsgesetz zum Gesetz über Personalausweise des Landes Sachsen- Anhalt vom 23. August 1993 können von der Ausweispflicht befreit werden:

  1. Personen, für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers die in § 1896 Abs. 4 und § 1905 des bürgerlichen Gesetzbuches bezeichneten Angelegenheiten nicht erfasst;
  2. Personen, die voraussichtlich auf Dauer in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind oder wegen körperlicher oder geistiger Gebrechen entsprechender häuslicher Pflege bedürfen.

Notwendige Unterlagen

  • alter, ggf. ungültiger Bundespersonalausweis
  • Geburtsurkunde (bei ledigen, bei geschiedenen, bei verwitweten)
  • Bei Jugendlichen die das 16.Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder Kindern muss das Einverständnis beider Sorgeberechtigten vorliegen (Zustimmungserklärung beim Einwohnermeldeamt erhältlich)
  • Heiratsurkunde (bei verheirateten)
  • 1 Passbild

Gebühren

10 € (bereits bei Antragstellung zu zahlen)


Ansprechpartner

Fachbereich - Ordnung und Sicherheit
Hermann-Danz-Str. 46
39444 Hecklingen

Frau Förster
Telefon (03925) 927041
Telefax (03925) 927042