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Antrag auf einen vorläufigen Reisepass


Allgemeine Informationen

Der vorläufige Reisepass ist 1 Jahr gültig.


Notwendige Unterlagen

  • Bundespersonalausweis
  • alter, ggf. ungültiger Reisepass
  • Geburtsurkunde (bei ledigen, bei geschiedenen, bei verwitweten)
  • Bei Jugendlichen die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder Kindern muss das Einverständnis beider Sorgeberechtigten vorliegen (Zustimmungserklärung beim Einwohnermeldeamt erhältlich)
  • Heiratsurkunde (bei verheirateten)
  • 1 Passbild

Gebühren

26 € (bereits bei Antragstellung zu zahlen)


Ansprechpartner

Fachbereich - Ordnung und Sicherheit
Hermann-Danz-Str. 46
39444 Hecklingen

Frau Förster
Telefon (03925) 927041
Telefax (03925) 927042