Antrag auf einen vorläufigen Reisepass
Allgemeine Informationen
Der vorläufige Reisepass ist 1 Jahr gültig.
Notwendige Unterlagen
- Bundespersonalausweis
- alter, ggf. ungültiger Reisepass
- Geburtsurkunde (bei ledigen, bei geschiedenen, bei verwitweten)
- Bei Jugendlichen die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder Kindern muss das Einverständnis beider Sorgeberechtigten vorliegen (Zustimmungserklärung beim Einwohnermeldeamt erhältlich)
- Heiratsurkunde (bei verheirateten)
- 1 Passbild
Gebühren
26 € (bereits bei Antragstellung zu zahlen)
Ansprechpartner
Fachbereich - Ordnung und SicherheitHermann-Danz-Str. 46
39444 Hecklingen
Frau Förster
(03925) 927041
(03925) 927042